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Terminsache bis 31.10.22: Grundsteuererklärung

Alle Immobilienbesitzer müssen jetzt die Grundsteuererklärung abgeben. Die Erklärungen müssen bis zum 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Die Daten sind die Basis für die neue Bewertung von Grundstücken.

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundstücksbewertung mittels Einheitswert für verfassungswidrig. Die Basiswerte in den alten Bundesländerns stammten noch aus den 1960er Jahren.

Als privater Eigentümer sollten Sie bereits eine Schreiben von den Finanzbehörden mit den wesentlichen Angaben zu ihrem Grundstück bekommen haben, die Sie für die für die Grundsteuer B benötigen.

Erforderlich sind folgende Angaben:

  • Aktenzeichen
  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung / Flurstück
  • Fläche des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • Anteil am Flurstück (bei Wohneigentum oder Teileigentum)

Wo Sie diese Daten im einzelnen finden, erklärt recht übersichtlich diese Infoseite der Finanzämter in Baden-Württemberg.

Die Daten können nur digital an die Finanzämter rückgemeldet werden. Dafür ist zwingend einen Zugang zum Onlineportal ELSTER erforderlich. Einzige Alternative ist, dass ein Steuerberater diese Meldung für Sie übernimmt.

Download: Info-Flyer des Ministeriums für Finanzen in Baden-Württemberg

Grundsteuererklärung 2022
Die Bewertung von Immobilien wird ab ’22 neu berechnet? (Foto: Zerbor / stock.adobe.com)